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Allgemeine Geschäftsbedingungen IMC Institut

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
IMC Institut für Marketing und Controlling
Sandra Ottensmann
Klinkumer Str. 30
41844 Wegberg
- im Folgenden: IMC -
1.    Allgemeines
1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen IMC und dem Kunden geschlossen werden.
1.2   IMC bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Websiteerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen IMC und dem Kunden.
1.3   IMC schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4   IMC ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. IMC bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für IMC ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5   Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6   Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt IMC – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.    Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1   Sofern der Kunde IMC Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass IMC von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. IMC ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. IMC wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2   Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3   Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese IMC rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann IMC nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4   Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von IMC zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5   Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist IMC gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6   Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann IMC dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3.    Website-Erstellung
3.1   Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2   Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen IMC und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3   Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für alle gängigen Browser in ihren jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde
3.4   Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen IMC und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei IMC zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch IMC dar. IMC wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen IMC und dem Kunden zustande.
3.5   Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von IMC nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
3.6   Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist IMC nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7   Das Angebot von IMC enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von IMC nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an IMC herauszugeben.
3.8   Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird IMC den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.9   Voraussetzung für die Tätigkeit von IMC ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) IMC vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann IMC dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.10       Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von IMC – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt‑) Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.
3.11       Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12       Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von IMC Institut für Marketing und Controlling, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt IMC keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
4.    Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
4.1   Nach Fertigstellung der Website und/oder einzelner Teile hiervon kann IMC dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. IMC kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder IMC zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von IMC in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2   Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3   Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von IMC kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder IMC gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4   IMC haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von IMC liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5   Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. IMC schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
5.    Texterstellung
5.1   IMC erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen). Die Inhalte dieser Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, erhält der Kunde diesen zur Freigabe. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden soll.
5.2   Sofern IMC mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (Online oder Print) beauftragt wurde, wird IMC die fertigen Texte dem Kunden vorab zur Freigabe vorlegen; nicht freigegebene Inhalte werden nicht veröffentlicht. IMC haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden; die Regelungen dieser AGB unter „Haftung“ bleiben unberührt.
5.3   Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrektur- bzw. Änderungsschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.    Webhosting und Domainregistrierung
6.1   IMC bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. IMC ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
6.2   Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt IMC im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
6.3   Die Verfügbarkeit der von IMC zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von IMC nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
6.4   Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
6.5   Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von IMC zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
6.6   Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er IMC oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
6.7   Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von IMC in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
6.7.1     Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. IMC wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.7.2     Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
6.7.3     Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. IMC wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
7.    Print
7.1   Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen IMC und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
7.2   Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen IMC und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei IMC zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch IMC dar. IMC wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen IMC und dem Kunden zustande.
7.3   Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist IMC nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.4   Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird IMC den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.5   Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.6   Voraussetzung für die Tätigkeit von IMC ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) IMC vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist IMC gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann IMC dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
7.7   Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
7.8   Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet IMC bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word).
8.    Video und Fotografie
8.1   IMC erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen IMC und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei IMC zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch IMC dar. IMC wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen IMC und dem Kunden zustande.
8.2   Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. IMC schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8.3   Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
8.4   Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
8.5   Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird IMC den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
8.6   Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann IMC verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
9.    SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
9.1   IMC bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet IMC ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von IMC das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können für eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten gebucht werden und können zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden. Werden die Marketing-Leistungen nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Beauftragungszeitraum um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9.2   IMC bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet IMC ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. IMC hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. IMC trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. IMC unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
10. Social Media Marketing
10.1       IMC stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
10.2       Sofern vereinbart, erstellt IMC ferner Facebook-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von Facebook hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Auch hierbei schuldet IMC lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuelles Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht geschuldet.
10.3       Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. IMC wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IMC nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
10.4       Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. IMC ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
10.5       IMC ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
11.  Werbekampagnen
11.1       IMC bietet dem Kunden die Beratung zu und Konzeption von multimedialen Kommunikationskampagnen an, z.B. Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im TV, Internet, Social Media usw. Der genaue Leistungsgegenstand wird individualvertraglich geregelt. Ein besonderer Werbe-Erfolg wird nicht geschuldet (z.B. Klicks, Verkaufszahlen usw.).
11.2       Möchte der Kunde Leistungen nach dieser Ziffer von IMC in Anspruch nehmen, stellt dieser zunächst eine Anfrage an IMC mit einer möglichst genauen Beschreibung seiner Vorstellungen und Wünsche. IMC wird daraufhin mit dem Kunden auf dieser Basis ein Erstgespräch vereinbaren. Im Anschluss an das Erstgespräch wird IMC ein detailliertes Angebot erstellen. Sollte auf Grundlage des Erstgesprächs kein Vertrag zustande kommen, ist IMC berechtigt, den bisherigen Aufwand in angemessenem Rahmen dem Kunden in Rechnung zu stellen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird dieser Aufwand nach Stunden zu einem Stundensatz von 100,00Euro netto abgerechnet
11.3       Beauftragt der Kunde IMC mit der Konzeption oder Durchführung von Kommunikationskampagnen, so sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, 40 % des Rechnungsbetrages als Anzahlung nach Annahme des Angebots durch den Kunden sofort fällig, die verbleibenden 60 % nach Auslieferung des Werks an den Kunden.
12. UX / UI Beratung und Analyse
12.1       IMC bietet dem Kunden auf diesen zugeschnittene UX und UI Beratung an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet IMC ausschließlich die Beurteilung der UX- / UI-Gestaltung der mobilen Apps / Webapps / Webseiten / anderer digitaler Medien, wie z.B. Produktkataloge, SEA- und andere Anzeigen des Kunden und einer Empfehlung für zukünftige Gestaltungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion-Rate, Verweildauer oder Kundenbindung) ist dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert oder vereinbart wurde. Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
12.2       IMC bietet dem Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit UX und UI Beratung, auch Analyseleistungen für die oben genannten Medien (Apps, Webseiten, Anzeigen usw.) an. Der Kunde kann entweder IMC mit der Durchführung der Analyse beauftragen oder der Kunde führt die Analyse selbst durch (sog. Cloud Studie) Die Beauftragung einer auf der Analyse basierenden Beratung durch IMC ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.3       Wird die Analyse von IMC ausgeführt, so stellt IMC selbst die Probanden und die technischen Mittel zur Verfügung. Falls von IMC zu stellende Probanden ausfallen, wird IMC für angemessenen Ersatz sorgen. IMC wird auch die notwendigen Verträge mit den von IMC zur Verfügung gestellten Probanden schließen und entsprechende datenschutzrechtliche und ggf. weitere notwendige Einwilligungen bei den Probanden einholen.
12.4       Führt der Kunde die Analyse selbst durch (Cloud Studie), stellt IMC ihm hierfür über ein Webportal eine Cloud-Software zur eigenständigen Durchführung von Usability-Tests sowie die notwendige Hardware auf Mietbasis zur Verfügung. Die Mietbedingungen sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen. Die Nutzung des Webportals für die Cloud-Studie ist auf die individualvertraglich festgelegte Dauer begrenzt und entgeltpflichtig. Im Rahmen der Software-Nutzung sind die Nutzungsbedingungen zu beachten.
13.  Marktforschung
13.1       IMC bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich der Marktforschung an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet IMC ausschließlich die Marktforschungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt und vereinbart wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis kann basierend auf der Marktforschung nicht zugesichert werden.
13.2       Wünscht der Kunde Leistungen aus dem Bereich der Marktforschung, so stellt er IMC eine entsprechende Anfrage. IMC wird auf dieser Anfrage basierend einen Studienvorschlag erstellen, der die Aufgabenstellung sowie die Zielsetzung, Untersuchungsdesign, Auswertungsmethodik, einen Zeitplan sowie das anfallende Honorar enthält. Erst mit Annahme des Studienvorschlags durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
13.3       Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen exklusiven Studienvorschlag. IMC ist berechtigt, ähnliche oder identische Studien bei anderen Kunden durchzuführen.
13.4       Wünscht der Kunde Änderungen am Studienvorschlag, wird IMC einen neuen Studienvorschlag erstellen oder, falls die Umsetzungswünsche nicht umsetzbar sind, die Anfrage ablehnen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
13.5       Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind 50 % des Honorars für Marktforschungsdienstleistungen bei Vertragsschluss, die restlichen 50 % bei Übergabe des Studienberichts fällig. Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich im Übrigen nach den Vorgaben des angenommenen Studienvorschlags.
13.6       Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, darf der Kunde die Studienergebnisse ausschließlich für den internen Gebrauch verwenden.
13.7       Ist vereinbart, dass der Kunde die Probanden stellt, so haftet IMC nicht für einen Ausfall der Probanden, sofern dieser von IMC nicht verschuldet wurde. Der Kunde hat in diesem Fall für Ersatz zu sorgen. IMC schuldet keine Markforschungsleistungen, wenn diese Aufgrund fehlender, vom Kunden zu stellender Probanden nicht erbracht werden können.
13.8       Stellt der Kunde IMC zu Marktforschungszwecken Probanden zur Verfügung, so handelt IMC lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden; der Kunde ist allein für die Rechtmäßigkeit der Teilnahme der Probanden an der Marktforschungsmaßnahme verantwortlich; insbesondere hat der Kunde vor Durchführung der Maßnahme alle ggf. notwendigen Einwilligungen der Probanden, insbesondere datenschutzrechtliche Einwilligungen, einzuholen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die im Zuge der Marktforschung erlangten Daten rechtmäßig weiterverarbeitet. IMC haftet ausschließlich für die rechtmäßige Verarbeitung der Daten in seinen eigenen Systemen. Die Vorschriften dieser AGB unter „Haftung“ bleiben unberührt.
13.9       Sofern vereinbart, stellt IMC die Probanden zur Verfügung. Falls von IMC zu stellende Probanden ausfallen, wird IMC für angemessenen Ersatz sorgen. IMC wird auch die notwendigen Verträge mit den von IMC zur Verfügung gestellten Probanden schließen und entsprechende datenschutzrechtliche und ggf. weitere notwendige Einwilligungen bei den Probenden einholen.
13.10    Sofern Leistungen im Bereich der Marktforschung wegen fehlender oder verspäteter notwendiger Mitwirkung des Kunden – insbesondere bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen durch den Kunden – nur verspätet oder gar nicht erbracht werden können, ist die Haftung von IMC gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.
13.11    Die Original-Erhebungsdaten dürfen auf Anfrage vom Kunden in den Räumen von IMC eingesehen werden, sofern dies nicht zwingenden rechtlichen, insb. datenschutzrechtlichen, Vorschriften zuwiderläuft.
14.  Preise und Vergütung
14.1       Die Vergütung für die Website- und/oder Online-Shop-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
14.2       IMC ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von IMC für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
15.  Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann IMC verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn IMC den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die IMC dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
16.  Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei IMC Institut für Marketing und Controlling. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch IMC resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
17.  Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.  Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
18.1       IMC räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
18.2       Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde IMC ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist IMC dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
18.3       Ferner ist IMC berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von IMC erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
19.  Vertraulichkeit
IMC wird alle IMC zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. IMC verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
20.  Haftung / Freistellung
20.1       Die Haftung von IMC für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet IMC jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von IMC für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
20.2       Der Kunde stellt IMC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen IMC aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
21.  Schlussbestimmungen
21.1       Die zwischen IMC und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2       Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von IMC als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
21.3       IMC ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist IMC berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: April 2020
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